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Prüfungsablauf

Der Antragsteller hat sich vor der Prüfung durch Vorlage von Personal- oder Arztausweis auszuweisen und die Einzahlung der Prüfungsgebühr auf Nachfrage nachzuweisen.

Wenn der Antragsteller der Prüfung ohne ausreichenden Grund fernbleibt oder sie abbricht, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Gründe für das Fernbleiben müssen der Ärztekammer schriftlich benannt werden. Anspruch auf Verschiebung auf den nächsten Prüfungstermin besteht nicht, Prüfungsgebühren fallen gemäß der Kostenordnung erneut an.

Die Prüfung erfolgt einzeln. Sie ist mündlich, nicht öffentlich und beträgt mindestens 30 Minuten.

Zur Prüfungskommission gehören mindestens 3, höchstens 4 Ärzte, von denen 2 die Anerkennung für die zu prüfende Facharztbezeichnung, Schwerpunktbezeichnung oder Zusatzbezeichnung besitzen müssen.

Nach der Prüfung teilt die Vorsitzende/der Vorsitzende der Prüfungskommission der/dem geprüften Ärztin/Arzt und der Ärztekammer das Prüfungsergebnis mit. Das Nichtbestehen wird der/dem geprüften Ärztin/Arzt grundsätzlich mündlich begründet. Bei Bestehen der Prüfung erhält die Ärztin/der Arzt eine von der Ärztekammer ausgestellte Anerkennungsurkunde.

Bei Nichtbestehen der Prüfung beschließt die Prüfungskommission, ob

  • die Weiterbildungszeit zu verlängern ist und welche inhaltlichen Anforderungen hieran zu stellen sind und/oder

  • erforderliche Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zusätzlich bis zur Wiederholungsprüfung erworben werden sollen und/oder

  • die Erfüllung sonstiger Auflagen gegenüber der Ärztekammer nachzuweisen ist.

Die Dauer der verlängerten Weiterbildung beträgt mindestens 3 Monate, für Facharztweiterbildungen höchstens 2 Jahre, berechnet vom Prüfungstag an. Für Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen beträgt sie höchstens ein Jahr.

Die Ärztekammer erteilt dem Antragsteller einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid mit Begründung einschließlich der von der Prüfungskommission beschlossenen Auflagen gemäß
§ 14 Abs. 4 und 5 der Weiterbildungsordnung.

Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden.