Systemprüfung fehlgeschlagen!
Diese Website verwendet JavaScript.
In Ihrem Browser ist dies nicht aktiviert.
Oder es kam zu einem Fehler in der Verarbeitung.
In diesem Fall aktualisieren Sie ihren Browser, um die Seite neu zu laden.

Hinweise zur Ausbildungsverordnung

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 ist zum 01. August 2006 in Kraft getreten.

Der Ausbildungsberuf wird staatlich anerkannt.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Die Zwischenprüfung wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.