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Meldewesen

Alles zum Thema An-, Um- und Änderungsmeldung finden Sie auf den folgenden Seiten.

Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die Anmeldung in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt?

Nach dem Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt gehören der Kammer alle Ärztinnen und Ärzte an, die:

  • in Sachsen-Anhalt ihren Beruf ausüben

oder,

  • falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihre Hauptwohnung haben.

Jedes Mitglied hat sich innerhalb eines Monats seit Entstehen der Mitgliedschaft anzumelden.

 

Welche Unterlagen sind bei der Anmeldung in beglaubigter Form vorzulegen?

  • Approbationsurkunde bzw. Berufserlaubnis
  • Urkunden über Verleihung eines akademischen Grades bzw. Titels
  • Urkunden über Gebiets-, Teilgebiets- und Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen

Die Anmeldung kann in der Landesgeschäftsstelle Magdeburg oder in den Geschäftsstelle Halle erfolgen. Ebenfalls können Beglaubigungen von Urkunden kostenlos vorgenommen werden.

 

Wo erhält man einen Meldebogen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt?

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt nutzt einen digitalen Meldebogen, der unter hier aufgerufen werden kann: Link

 

Wie erfolgt eine Abmeldung, Ummeldung oder Änderungsmitteilung?

Nach dem Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt sind die Aufnahme, die Beendigung und jede sonstige Änderung der Berufsausübung sowie der Wechsel der Hauptwohnung der Kammer unverzüglich anzuzeigen.
Änderungen können

  • schriftlich
  • telefonisch
  • per E-Mail

vorgenommen werden. Änderungsdatum bitte nicht vergessen.

Sollten Sie auf Grund der Ausübung Ihres Berufes in einem anderen Bundesland oder durch Wohnortswechsel nicht mehr Mitglied der Ärztekammer Sachsen-Anhalt sein, erfolgt eine Ummeldung an die zuständige Kammer .

 

Wer erhält ein Arzt-Notfall-Schild?

  • Ärztinnen und Ärzte, die am kassenärztlichen Notdienst teilnehmen, erhalten auf Antrag ein personengebundenes Arzt-Notfall-Schild von der Ärztekammer.

  • Ärztinnen und Ärzte, die nicht in eigener Niederlassung, in einer Praxis oder in einem MVZ arbeiten, müssen die Beantragung begründen (siehe Merkblatt und Auszug aus der VwV zu § 46 der StVO).

  • Für die Ausstellung eines Arzt-Notfall-Schildes erhebt die Ärztekammer gem. Kostenordnung eine Gebühr in Höhe von 15,00 €.

 

Sind Ärzteblätter kostenpflichtig?

Jedes Kammermitglied erhält das Deutsche Ärzteblatt (wöchentlich) sowie das Ärzteblatt Sachsen-Anhalt (monatlich) kostenlos an seine Postadresse zugestellt.

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    Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt, Meldeordnung
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    Meldebogen, Änderungsmeldung