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Hinweise zum Führen des Ausbildungsnachweises

Der Ausbildungsnachweis ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Zwischen- und Abschlussprüfung.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist monatlich zu führen. Die Tätigkeiten in der Praxis sowie die Unterweisungs- und Berufsschulthemen sind stichwortartig und in einfacher, knapper Form darzustellen.

Die Fachberichte sind monatlich in Satzform zu gestalten. Abbildungen, Tabellen, Praxisformulare können unterstützend bei den Ausbildungsberichten herangezogen werden. Es soll eine Verknüpfung zwischen den in der Berufsschule erworbenen theoretischen Kenntnissen und den Tätigkeiten in der Praxis hergestellt werden. Die Themen für die Fachberichte wurden vom Berufsbildungsausschuss vorgegeben. Die Inhalte richten sich nach der Ausbildungsverordnung. Die Fachberichte sind wichtig zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.

Als nicht geführt gelten abgeschriebene bzw. kopierte Berichte. Damit wird die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet!

Der/die Ausbildende muss den/die Auszubildende aktiv beeinflussen, den Ausbildungsnachweis zu führen und zu kontrollieren. Etwaige Mängel sind dem/der Auszubildenden aufzuzeigen, auf eine Verbesserung ist im Rahmen der Ausbildungspflicht hinzuweisen.

Der/die Ausbildende hat den/die Auszubildende zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten
(§ 14 Abs. 1 Nr. 4 Berufsbildungsgesetz).