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  • Ihre Kammer

    Hier erfahren Sie alle wichtigen Fakten und Informationen rund um die Ärztekammer Sachsen-Anhalt und deren Aufgaben.

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  • Mitgliedschaft

    Sie haben Fragen zur Anmeldung, zur Beitragsveranlagung oder zur Ärzteversorgung in Sachsen-Anhalt? Hier finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen zu diesen Themen.

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  • Ärztliche Weiterbildung

    Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Sie dient der Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung. Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patientinnen und Patienten.

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  • Abteilung Fortbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

    Fortbildung

    Mit dem am 01. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) kommt der Fortbildung eine größere Bedeutung zu. Im § 95 d SGB V "Pflicht zur fachlichen Fortbildung" ist für alle im vertragsärztlichen Bereich tätigen Ärzte die Nachweispflicht ihrer Fortbildung gesetzlich festgeschrieben.

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  • Arzt als Ausbilder MFA

    Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist lt. § 71 (6) Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung von Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten.

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  • Qualitätssicherung

    Qualitätssicherung ist die Gesamtheit der organisatorischen, technischen, normativen und motivierenden Maßnahmen, die das Niveau der Patientenversorgung gewährleisten und verbessern sollen. Der Qualitätssicherung ärztlicher Leistungen wurde im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 ein hoher Stellenwert beigemessen. Im § 135 a des SGB V werden die Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet.

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  • Ethikkommission

    Auf der folgenden Seite erfahren Sie mehr über die Ethikkommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (Öffnungszeiten, Adresse).

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