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Fortbildungszertifikat

Erfahren Sie die wichtigsten Aspekte zum Fortbildungszertifikat der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Im Folgenden werden einige häufig gestellte Fragen zur Fortbildbildungspflicht / Fortbildungszertifikat erläutert, die sowohl für niedergelassene Ärzte, als auch für Fachärzte in Krankenhäusern gelten.

 

Wie wird die kontinuierliche Fortbildung bestätigt?

Ein Fortbildungszertifikat wird durch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt erteilt, wenn der Arzt oder die Ärztin innerhalb eines der Antragstellung vorausgehenden Zeitraums von fünf Jahren die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen hat, welche in ihrer Summe mindestens 250 Punkte ergeben.

 

Welche Fortbildungsmaßnahmen werden angerechnet?

Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die Fortbildungsveranstaltung von der zuständigen Landesärztekammer (z.B. der Landesärztekammer Sachsen-Anhalt) nach den Kriterien der Fortbildungsordnung (für Sachsen-Anhalt: im Internet unter www.aeksa.de > Fortbildung > Fortbildungszertifikat > Rechtsquellen) zertifiziert wurde. Dem Veranstalter werden das Ergebnis sowie die bei der Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung zu erwerbenden Fortbildungspunkte mitgeteilt.

 

Wie wird der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen in anderen Bundesländern angerechnet?

Beim Besuch von Fortbildungsveranstaltungen in anderen Bundesländern werden die von der jeweils zuständigen Ärztekammer vergebenen Punkte äquivalent anerkannt.

 

Wie oft sollen Teilnahmebescheinigungen an die Ärztekammer gesandt werden?

Es ist ausreichend, wenn die Teilnahmebescheinigungen gesammelt und etwa halbjährlich an die Ärztekammer Sachsen-Anhalt gesandt werden. Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsveranstaltungen, bei denen die Barcodeetiketten benutzt wurden, brauchen nicht mit eingereicht werden, da der Besuch dieser Fortbildungsveranstaltungen in elektronischer Form registriert wird.
Wegen des erhöhten Arbeitsaufwandes sollten einzelne Teilnahmebescheinigungen nicht per Post/FAX eingereicht werden. Sollte dies dennoch geschehen, werden die entsprechenden Fortbildungspunkte registriert, es erfolgt jedoch keine Eingangsbestätigung und Rücksendung dieser Unterlagen.

Autor: Abteilung Fortbildung

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    Fortbildungsordnung und Richtlinie zur Fortbildungszertifizierung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
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    Hospitationsbestätigung für den Hospitanten und Hospitationsgeber, Referentenbestätigung zur Anrechnung für das Fortbildungszertifikat