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Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen

In 2019 trat die Neufassung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen in Kraft.

Die Richtlinie ersetzt die vorhergehende von 2008 und die seither erlassenen Ergänzungen dazu.

Seit dem 01.01.1993 gelten in Sachsen-Anhalt uneingeschränkt das Eichgesetz und die dazu erlassene Eichordnung. Danach ist der Betreiber eines medizinischen Labors verpflichtet, die Qualität der Ergebnisse von quantitativen diagnostischen Untersuchungen, wie sie in den "Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien" festgelegt sind, kontinuierlich zu überprüfen.
Ebenfalls seit dem 01.01.1993 gilt die von der Landesärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung beschlossene "Durchführungsbestimmung zur Qualitätssicherung in den medizinischen Laboratorien des Landes Sachsen-Anhalt". Darin wird auf die Pflicht zum Einreichen der Ringversuchszertifikate an Landesärztekammer oder Kassenärztlicher Vereinigung hingewiesen.
Alle Laboratorien, die Untersuchungen für den stationären Bereich erbringen, müssen die Ringversuchszertifikate an die Ärztekammer Sachsen-Anhalt weiterleiten.