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Informationen zum elektronischen Logbuch (eLogbuch)

Die Pflicht zur Dokumentation über die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte für Ärzte ist in der Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt geregelt. Zur Vereinfachung dieser geforderten Dokumentation sind für jede der 112 Anerkennungen gemäß WBO Logbücher erstellt worden, die hier als Dokumente herunter geladen werden können.

Entsprechend § 8 Absatz 1 der neuen Weiterbildungsordnung (WBO 2020) muss die Dokumentation der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte in einem Logbuch erfolgen, für Weiterbildungsgänge 2020 grundsätzlich in einem eLogbuch. Den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung obliegt damit die Pflicht, ihre absolvierten Weiterbildungsabschnitte mit Weiterbildungsinhalten, Richtzahlen und Weiterbildungsgesprächen elektronisch in einem persönlichen eLogbuch zu erfassen und anschließend von den Weiterbildungsbefugten überprüfen und bestätigen zu lassen.

Das eLogbuch ist künftig Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung für einen Weiterbildungsgang nach der neuen WBO 2020 der Ärztekammer. 

Der Zugang zum bundesweit einheitlichen eLogbuch erfolgt über das Portal für Kammermitglieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

https://webportal.aeksa.de/

Ab dem 01.07.2020 steht allen Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung sowie allen Weiterbildungsbefugten im Kammerportal im Menü “Weiterbildung“ der Punkt “eLogbuch“ zur Verfügung.

Login eLogbuch

Die erste Benutzung des Menüpunktes eLogbuch löst die assistierte Verknüpfung der Portalanmeldung mit einem eLogbuch-Login aus.

Im Hintergrund wird geprüft, ob die verwendete Portalanmeldung bereits im bundesweiten eLogbuch existiert. Ist das nicht der Fall, dann wird die Portalanmeldung als Login im eLogbuch vorgeschlagen, sonst bleibt der Benutzername frei und es muss ein Benutzername manuell festgelegt werden.

Bei nachfolgenden Anmeldungen im Portal wird nach Aufruf des Menüpunktes automatisch zum eLogbuch weitergeleitet und die Anmeldung durchgeführt. Außerdem werden die Stammdaten im eLogbuch mit den Angaben aus dem Portal aktualisiert.

Stammdatenänderungen sind im Portal für die Kammermitglieder vorzunehmen. Sie werden dann (mit einer zeitlichen Verzögerung) automatisch auch in das eLogbuch übernommen.

Sofern ein Kammermitglied sowohl als Weiterbildungsbefugter als auch als Weiterbildungsassistent das eLogbuch nutzen muss, sind zwei separate Zugänge erforderlich. Ist das der Fall, dann wird im Portal für Kammermitglieder jeweils abgefragt, in welcher Rolle (Arzt in Weiterbildung, Weiterbildungsbefugter) das eLogbuch benutzt werden soll. Mit jeder Rolle wird ein separates Login zum eLogbuch verknüpft.

 

Kammerwechsel

Bei einem Wechsel des Kammerbereichs während einer laufenden Weiterbildung ist der „Umzug“ eines eLogbuchs von Ärztekammer zu Ärztekammer ohne großen administrativen Aufwand durchführbar.

In einer Übersichtskarte wird die neue Ärztekammer ausgewählt und bestätigt. Anschließend übernimmt das eLogbuch die bisherigen Logbucheinträge und zieht diese in das eLogbuch der Zielkammer. 

Erworbene Weiterbildungsinhalte gehen dabei nicht verloren, da ggf. nicht mehr erforderliche Weiterbildungsinhalte in die Rubrik „Weitere Inhalte, die über die Anforderungen der Weiterbildungsbezeichnung hinausgehen“ verschoben werden. 

Sollte durch den „Umzug“ in einen anderen Kammerbereich ein Weiterbildungsinhalt nicht mehr vollständig erfüllt sein, da sich z. B. die Richtzahlen in den beiden Ärztekammern unterscheiden, wird der Weiterbildungsinhalt durch eine Randmarkierung hervorgehoben und damit frühzeitig auf die Änderungen aufmerksam gemacht.

Unabhängig von einem Kammerwechsel haben die Ärzte in Weiterbildung auch die Möglichkeit, weitere Inhalte, die nicht in der WBO gefordert sind, im eLogbuch zu dokumentieren und durch die Weiterbilder überprüfen und bestätigen zu lassen. Dies ist beispielsweise in Hinblick auf etwaige zukünftige Abrechnungsgenehmigungen der KVen nützlich, da diese teilweise andere Inhalte fordern als die WBO. 

Unabhängig von einem Kammerwechsel haben Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung auch die Möglichkeit, weitere Inhalte, die nicht in der WBO gefordert sind, im eLogbuch zu dokumentieren und durch die Weiterbilder überprüfen und bestätigen zu lassen. Dies könnte beispielsweise in Hinblick auf etwaige zukünftige Abrechnungsgenehmigungen der KVen nützlich sein, die teilweise andere Inhalte fordern als die Weiterbildung.

Darstellung Weiterbildungsfortschritt

Im eLogbuch wird der Weiterbildungsfortschritt dargestellt. Dies erfolgt pro Weiterbildungsblock in Form eines Fortschrittsbalkens, der nach jedem absolvierten Weiterbildungsinhalt wächst, bis alle Inhalte im Weiterbildungsblock erreicht wurden.

Weiterbildungsgespräche

Der Weiterbilder ist nach wie vor verpflichtet, mit der Ärztin/dem Arzt in Weiterbildung nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens aber einmal jährlich, ein Gespräch zu führen, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Auch diese Gespräche sind im eLogbuch zu dokumentieren. Gleiches gilt für die mindestens einmal jährlich vorzunehmende Bestätigung des Weiterbildungsstands durch den Weiterbildungsbefugten. 

Bestehende Logbücher in Papierform müssen für Weiterbildungsgänge die im Rahmen der Übergangszeit nach bisheriger WBO 2011 abgeschlossen werden wie bisher eingereicht werden. 

Sofern ein Wechsel von bisheriger zur neuen WBO 2020 erfolgt, können die neuen eLogbücher in Papierform verwendet werden, damit die bisherigen Dokumentationen und Bestätigungen von den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung übertragen werden können.

Hinweise

  • Steht der Menüpunkt “Weiterbildung“ – “eLogbuch“ für Ärzte in Weiterbildung nicht zur Verfügung, dann muss über den Meldedatenabgleich (Menüpunkt “Meine Daten“) im Portal die aktuelle Weiterbildung gemeldet werden. 

  • Zukünftig kann ein bereits vorhandenes Login zum eLogbuch aus einem anderen Kammerbereich bei der ersten Benutzung des Menüpunktes mit den Portalzugang verknüpft werden.

  • Bei Teilzeitweiterbildung sollten zusätzlich zum Anteil in % (Arbeitszeit) auch die vertraglich geregelten Stunden/Woche für die Berechnung vermerkt/z. K. gegeben werden, da eine 35-Stunden-Woche einer ganztägigen Weiterbildung in Sachsen-Anhalt entspricht.

 

Ausführliche Informationen und Anleitungen zur Nutzung des eLogbuchs in Form von FAQ für Weiterbildungsbefugte und FAQ für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sowie in Form von Video-Tutorials stellt die Bundesärztekammer auf ihrer Internetseite unter folgendem Link bereit:

https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/weiterbildung/elogbuch (BAEK - ext. Link)

Eine Verknüpfung mit diesem Link steht ebenfalls im Portal für Kammermitglieder zur Verfügung.

Der Support der Bundesärztekammer wird ab 01.07.2020 über das Kontaktformular, welches über den Kurzlink www.baek.de/kontakt-elogbuch (BAEK - ext. Link) erreichbar ist, sowie per Telefon (030 400456-886) seine Tätigkeit aufnehmen. Anfragen die über dieses Kontaktformular eingehen, ermöglichen dem BÄK-Support eine strukturierte Bearbeitung über ein Ticketsystem.