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Berufsbildungsgesetz

Informationen zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Die seit 01.01.2020 geltenden Änderungen im Berufsbildungsgesetz wurden mit der Zielsetzung aufgenommen, die duale berufliche Ausbildung zu modernisieren und zu stärken. Der Beruf der/des Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist staatlich anerkannt und nach dem BBiG durch die Ausbildungsordnung geregelt.

Gegenstand der Berufsausbildung sind die in der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten festgelegten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird im dualen System durchgeführt, d. h. der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in der Arztpraxis, der theoretische Teil in der Berufsschule.