Die Einstiegsqualifizierung ist auf die Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit ausgerichtet. Die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten bereiten die Jugendlichen auf die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten vor. Die Förderung der Einstiegsqualifizierung wurde 2007 als Arbeitgeberleistung gesetzlich verankert.
Soweit die Jugendlichen zu Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können folgende Interessenten gefördert werden:
Der Vertrag über die Einstiegsqualifizierung muss mindestens sechs Monate betragen und darf 12 Monate nicht überschreiten. Diese Qualifizierung sollte in einem regulären Ausbildungsvertrag münden. Eine Anrechnung auf die Dauer einer nachfolgenden Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten kann nicht erfolgen.
Bei Interesse empfiehlt die Ärztekammer folgende Vorgehensweise:
Bei Fragen stehen Ihnen gern die Mitarbeiterinnen des Referates Medizinische Fachangestellte zur Verfügung.