Die hausärztliche Versorgung bleibt eine der drängendsten Herausforderungen im Land. Der Vorstand der Ärztekammer hat daher am 31. Juli 2024 erneut die zeitlich begrenzte Sonderregelung zum Quereinstieg in die Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin beschlossen. Erstmals wurde die Möglichkeit des Quereinstiegs nicht lediglich um 3, sondern gleich um 5 Jahre verlängert. Mithin können alle Ärztinnen und Ärzte die bis zum 31.12.2029 ihre Weiterbildung in der Fachrichtung Allgemeinmedizin begonnen haben und bereits Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung sind, von der verkürzten Weiterbildungszeit profitieren. Die Zulassung zur Facharztprüfung ist unter der Voraussetzung möglich, dass sie mindestens 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon mindestens 12 Monate Allgemeinmedizin sowie 80 Stunden Kursweiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung, nachgewiesen haben.