Mehr als 6.000 elektronische Arztausweise (eHBA) laufen bis Ende 2026 ab
Der elektronische Arztausweis ist zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel in der ärztlichen Praxis geworden. Für zahlreiche Anwendungen wie das elektronische Rezept, elektronischer Arztbrief per KIM oder künftig für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist er erforderlich.
Kaum beachtet könnte der Umstand sein, dass der elektronische Arztausweis nur eine begrenzte Gültigkeit von maximal fünf Jahre hat. In den Jahren 2020 und 2021 mussten elektronische Arztausweise geordert werden, da der Gesetzgeber mit Sanktionen gedroht hatte.
Knapp 70 Prozent der in Sachsen-Anhalt im Umlauf befindlichen elektronischen Arztausweise (eHBA) wurden in diesem Zeitraum erworben und werden bis Ende 2026 ablaufen. Daher prüfen Sie das Ablaufdatums Ihres elektronischen Arztausweises und setzen Sie sich einen rechtzeitigen Termin für die Beschaffung eines neuen elektronischen Arztausweises.
Es gibt keine Verlängerung des vorhandenen elektronischen Arztausweises. Es muss immer ein neuer elektronischer Arztausweises beantragt werden. Die Beschaffung läuft analog wie bei der Bestellung des vorhandenen Ausweises ab. Es gibt keinen alternativen Weg. Eine detaillierte Anleitung finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link:
https://www.aeksa.de/earztausweis/
Was sollten Sie noch beachten: