Ab dem 1. Januar 2025 wird die Weiterbildungsförderung um 400 € erhöht und steigt damit von 5400 Euro monatlich auf 5800 Euro.
Im stationären Bereich erhöht sich die Förderung der allgemeinmedizinischen Facharztweiterbildung je besetzter Stelle auf monatlich 1.650 Euro im Gebiet der Inneren Medizin mit ihren Spezialisierungen. Im allgemeinmedizinischen Teil der Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung beläuft sich die Förderung dann auf 2.820 Euro.
Alle Praxen, die derzeit von der Weiterbildungsförderung profitieren, müssen mittels einer Zusatzvereinbarung mit dem Arzt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt bestätigen, dass das Gehalt des Arztes in Weiterbildung mindestens so hoch ist wie die Förderung.