gem. (Muster-)Kursbuch der BÄK
Informationen | ||
Bezeichnung | Fallseminare Ernährungsmedizin (120 UE) | |
Termine |
17.01. – 18.01.2025 (Modul I – 24 UE) - AUSGEBUCHT! - (Warteliste möglich) jeweils 4 UE Fallerarbeitung pro Modul im Vorfeld Module nur zusammen buchbar! |
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Beginn/Ende | 09:00 – 18:00 Uhr | |
Veranstaltungsort | Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. | |
Gebühr | 2.300 € | |
Anmeldung | Anmeldeformular Anmeldefrist: 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn |
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Bemerkungen | Die Kursgebühr beinhaltet Pausenverpflegung. | |
Fortbildungspunkte | 120 |
Gemäß Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom 01.07.2020 sind die Mindestanforderung für die Anerkennung der Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin:
Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
Die Abteilung Fortbildung bietet die 100 Stunden-Kursweiterbildung als Basiskurs sowie die 120 Stunden Fallseminare (aufgeteilt in 5 Modulen á 24h) gemäß Musterkursbuch der Bundesärztekammer vom 28.04.2020 im zweijährigen Rhythmus an. Vor Beginn der Fallseminare sollte die Kurs-Weiterbildung abgeschlossen sein.
Im Rahmen der Fallseminare sollen alle Weiterbildungsinhalte anhand von Fallvorstellungen und tagesaktuellen Fällen in gemeinsamer Diskussion erörtert und vertieft werden. Vorbereitend auf die einzelnen Module soll jeder Teilnehmer 5 ernährungsmedizinische Fälle zur Thematik des Moduls vorbereiten (20h).
Nach erfolgreicher Teilnahme an den Fallseminaren (120h) kann die Anerkennung der Zusatz-Weiterbildung „Ernährungsmedizin“ bei der Abteilung Weiterbildung beantragt werden.