Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 ist zum 01. August 2006 in Kraft getreten.
Der Ausbildungsberuf wird staatlich anerkannt.
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Die Zwischenprüfung wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.