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Antragstellung

Anträge nach Medical Device Regulation (MDR) oder In vitro Diagnostics regulation (IVDR)

Die Antragstellung für klinische Prüfungen mit Medizinprodukten und Leistungsstudien mit In-Vitro-Diagnostika erfolgt über das Deutsche Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem (DMIDS).

https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DMIDS/_node.html (ext. Link) 

Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen stellt Checklisten und Hilfestellungen für die Einreichung von klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika auf seiner Internetseite zur Verfügung.

https://www.akek.de/medizinproduktegesetz-mpg/ (ext. Link)

 

Anträge nach § 15 Abs. 1 Berufsordnung

Bei sonstigen Studien, bei denen die Studienleitung aus dem Zuständigkeitsbereich der Ethikkommission kommen, sind die Antragsunterlagen elektronisch per E-Mail (ethik@aeksa.de) einzureichen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) haben ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) beschlossen.

Für multizentrische medizinische Studien reicht ein einziges Votum einer nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommission.

Bei einer multizentrischen Studie, für die bereits ein Votum einer nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommission vorliegt, ist somit lediglich eine Anzeige des Forschungsvorhabens bei der Ethikkommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt erforderlich.

Weitere Informationen zum Verfahren und zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Arbeitskreises Medizinischer Ethikkommissionen:

https://www.akek.de/sonstige-studien/ (ext. Link)

Ansprechpartner