Im Herbst 2005 wurde der elektronische Informationsverteiler (EIV), ein einheitliches Verfahren zur elektronischen Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkten, eingeführt.
Der EIV ist ein Verfahren, das dafür sorgt, dass die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, auf elektronischem Wege der zuständigen Landesärztekammer übermittelt werden.
Veranstalter von Fortbildungsangeboten erhalten zukünftig bei Anerkennung ihrer Veranstaltungen von der zuständigen Landesärztekammer für jede Veranstaltung eine Veranstaltungsnummer (VNR) sowie ein dazugehöriges Passwort.
Sie benötigen außerdem einen Internet-Zugang sowie ein elektronisches Meldeformular (unter www.eiv-fobi.de erhältlich).
Zur einfacheren Erfassung der Fortbildungsnummern empfiehlt sich zudem die Verwendung eines Barcode-Scanners. Dieser sollte ein Laser-Scanner sein, und muss den verwendeten Barcode 39 lesen können.
Durch das Einlesen der Fortbildungsnummern auf der Anwesenheitsliste über diesen Barcode-Scanner (oder per Hand) werden dann die Daten in das elektronische Meldeformular übertragen und über das Internet an den EIV geschickt.
Sollte der Veranstalter nicht in der Lage sein die Teilnehmerdaten auf elektronischem Wege an den EIV zu senden, muss die Meldung nach herkömmlicher Art erfolgen. Zu beachten ist, dass auch weiterhin zusätzlich Teilnahmebescheinigungen für die teilnehmenden Ärzte ausgestellt werden.