Systemprüfung fehlgeschlagen!
Diese Website verwendet JavaScript.
In Ihrem Browser ist dies nicht aktiviert.
Oder es kam zu einem Fehler in der Verarbeitung.
In diesem Fall aktualisieren Sie ihren Browser, um die Seite neu zu laden.

Leitender Notarzt (LNA)

Einreichungskriterien zur Erteilung der Fachkundebescheinigung  „Leitender Notarzt“ gemäß § 3 der Richtlinie über die ärztlichen Qualifikationen im Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt

Die Fachkundebescheinigung wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen, bestätigt durch den ärztlichen Leiter Rettungsdienst, bei der Ärztekammer vorliegen:

  1. Der Erwerb der Fachkunde „Arzt im Rettungsdienst“ oder der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin,
  2. der Nachweis einer mindestens 5jährigen klinischen Tätigkeit oder Facharztanerkennung in den Gebieten Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin oder Allgemeinmedizin,
  3. der Nachweis einer mindestens 6monatigen Tätigkeit in der Intensivmedizin,
  4. der Nachweis einer mindestens 5jährigen Tätigkeit als Notarzt,
  5. die weitere regelmäßige Tätigkeit im Rettungsdienst,
  6. die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten Kurs zur Qualifikation Leitender Notarzt.  

Der Antrag auf Erteilung der Fachkundebescheinigung kann formlos erfolgen. 

Telefonsprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr

Mittwoch

09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.00 Uhr