Einreichungskriterien zur Erteilung der Fachkundebescheinigung „Leitender Notarzt“ gemäß § 3 der Richtlinie über die ärztlichen Qualifikationen im Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt
Die Fachkundebescheinigung wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen, bestätigt durch den ärztlichen Leiter Rettungsdienst, bei der Ärztekammer vorliegen:
Der Antrag auf Erteilung der Fachkundebescheinigung kann formlos erfolgen.