Abrechnungsfragen zu GOÄ
Sollten Sie zur Privatliquidation auf der Grundlage der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Fragen haben, können Sie sich an die Rechtsabteilung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt wenden. Einer schriftlichen Anfrage ist die beanstandete Rechnung in Kopie beizufügen.