Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt hat im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises die Ansiedlung der Ärztlichen Stellen Nuklearmedizin, Röntgen und Strahlentherapie bei der Ärztekammer Sachsen Anhalt bestimmt.
Die Ärztlichen Stellen haben nach § 130 Strahlenschutzverordnung die Aufgabe, alle Anwender radioaktiver Stoffe bzw. ionisierender Strahlung hinsichtlich der Einhaltung der Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft zu prüfen.
Ihre Aufgaben umfassen:
die Überprüfung der rechtfertigenden Indikation
Überprüfung der Einhaltung von Qualitätsstandards bei der medizinischen Strahlenanwendung
Überprüfung von Maßnahmen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung
Überprüfung der Einhaltung von diagnostischen Referenzwerten
Überprüfung, ob die Geräte und Verfahren unter Berücksichtigung des Standes der Technik den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen
Überprüfung, ob ein Verfahren vorliegt, mit dem Vorkommnisse in systematischer Weise erkannt und bearbeitet werden
Überprüfung von schriftlichen Arbeitsanweisungen
Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen an den Strahlenschutzverantwortlichen und Überprüfung der Umsetzung
Information der Behörde bei Feststellung erheblicher Mängel mit unmittelbarer Patientengefährdung
Die Ärztlichen Stellen unterliegen der Schweigepflicht.