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Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung

Ab 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Ab 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Gleichzeitig tritt ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Die damit verbundenen Änderungen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind auch für Ärztinnen und Ärzte relevant.

Um die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Praxis zu erleichtern, hat die Ärztekammer an dieser Stelle Informationen, Empfehlungen und Muster zusammengestellt.

 

Allgemeine Informationen

  1. Artikel Ärzteblatt
  2. Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis von Bundesärztekammer und KBV 
  3. Datenschutz-Check 2018: Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun? 
  4. Datenschutzbeauftragten-Bestellpflicht nach Artikel 37 Abs. 1 lit. C Datenschutz-Grundverordnung bei Arztpraxen, Apotheken und sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufs- Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 26.04.2018

 

Muster

  1. Muster Patienteninformation (KBV - ext. Link)
  2. Muster Verarbeitungstätigkeit (KBV - ext. Link)
  3. Ausfüllbeispiel Verarbeitungstätigkeit (KBV - ext. Link)

 

Für die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes ist in Sachsen-Anhalt der

Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

Geschäftsstelle und Besucheradresse: Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg

Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg

Telefon: (03 91) 8 18 03-0

freecall: (08 00) 9 15 31 90

Telefax: (03 91) 8 18 03-33

https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/ (LSA - ext. Link)

Auf dessen Internetseite finden Sie weitere Informationen, insbesondere eine Vielzahl von Kurzpapieren zum neuen Datenschutzrecht, beschlossen von der Datenschutzkonferenz, die bei der Auslegung der neuen Vorschriften helfen sollen.

https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/service/online-formulare-des-landesbeauftragten/ (LSA - ext. Link)

 

Sofern die Pflicht besteht einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, ist dieser auch an die Behörde zu melden. Dafür sowie für die verpflichtende Meldung von Datenschutzverletzungen und Beschwerden stehen auf der Internetseite des Landesdatenschutzbeauftragten Online-Formulare zur Verfügung.

  1. Datenschutzbeauftragten melden (LSA - ext. Link)
  2. Datenschutzverletzung melden (durch Verantwortlichen) (LSA - ext. Link)
  3. Beschwerde (durch betroffene Person) (LSA - ext. Link)