Ab 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Gleichzeitig tritt ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Die damit verbundenen Änderungen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind auch für Ärztinnen und Ärzte relevant.
Um die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Praxis zu erleichtern, hat die Ärztekammer an dieser Stelle Informationen, Empfehlungen und Muster zusammengestellt.
Für die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes ist in Sachsen-Anhalt der
Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Geschäftsstelle und Besucheradresse: Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg
Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg
Telefon: (03 91) 8 18 03-0
freecall: (08 00) 9 15 31 90
Telefax: (03 91) 8 18 03-33
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/ (LSA - ext. Link)
Auf dessen Internetseite finden Sie weitere Informationen, insbesondere eine Vielzahl von Kurzpapieren zum neuen Datenschutzrecht, beschlossen von der Datenschutzkonferenz, die bei der Auslegung der neuen Vorschriften helfen sollen.
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/service/online-formulare-des-landesbeauftragten/ (LSA - ext. Link)
Sofern die Pflicht besteht einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, ist dieser auch an die Behörde zu melden. Dafür sowie für die verpflichtende Meldung von Datenschutzverletzungen und Beschwerden stehen auf der Internetseite des Landesdatenschutzbeauftragten Online-Formulare zur Verfügung.