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Beratungsangebot

Die Rechtsabteilung der Ärztekammer Sachsenn-Anhalt steht Kammermitgliedern in allen Fragen rund um das ärztliche Berufsrecht beratend zur Verfügung.

Neben der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe der Berufsaufsicht steht die Rechtsabteilung Kammermitgliedern auch in allen das ärztliche Berufsrecht betreffenden Fragen beratend zur Verfügung.
Die Beratung umfasst vor allem Fragen der ärztlichen Berufsausübung, z. B. zur ärztlichen Schweigepflicht und zu den sich insbesondere aus dem Sozialrecht ergebenden Pflichten.

Da gemäß § 24 der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt der Arzt alle Verträge über seine ärztliche Tätigkeit vor ihrem Abschluss der Ärztekammer vorlegen soll, damit geprüft werden kann, ob die beruflichen Belange gewahrt sind, steht die Rechtsabteilung auch insoweit beratend zur Verfügung.
Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beratung zu Fragen gemeinsamer Berufsausübung von Ärzten (Gemeinschaftspraxis, Ärztepartnerschaft), Organisationsgemeinschaften (Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft) und die Möglichkeiten der Kooperation mit Angehörigen anderer Fachberufe. In Anknüpfung daran bietet die Rechtsabteilung auch eine Beratung über berufsrechtliche Fragen neuer Versorgungsformen an. Der ärztliche/medizinische Sachverstand insbesondere zur praktischen Umsetzung wird durch den Ausschuss "Koordinierung der ambulanten und stationären Versorgung" gewährleistet. Sollte im konkreten Fall der Beratungsbedarf den Zuständigkeitsbereich und die Kompetenz der Kammer überschreiten (z.B. in kassenarztrechtlichen oder steuerrechtlichen Fragen) ist die Rechtsabteilung behilflich, die geeigneten Ansprechpartner zu finden.

 

Fragen und Antworten zum Antikorruptionsgesetz

Seit Juni 2016 gilt das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Kern des Gesetzes ist die Einführung der §§ 299 a -Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und 299 b – Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch (StGB). 

Anti-Korruptionsgesetz in Kraft getreten
Artikel im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt Heft 07/08, 2016

Um der damit eingetretenen Verunsicherung in der ärztlichen Praxis darüber, welches Verhalten noch erlaubt ist, zu begegnen, wurde bei der Bundesärztekammer eine Projektgruppe eingerichtet. Diese hat einen Fragenkatalog erarbeitet, der auf der Internetseite der Bundesärztekammer veröffentlicht ist und sukzessive um typische Fallkonstellationen erweitert werden soll: 

http://www.bundesaerztekammer.de/recht/aktuelle-rechtliche-themen/korruption/faq/ (BÄK - ext. Link).