Sofern die Weiterbildungsordnung (WBO) die Ableistung von Kursen vorschreibt, ist eine vorherige Anerkennung des jeweiligen Kurses und dessen Leiter durch die für den Ort der Veranstaltung zuständige Ärztekammer erforderlich. Diese Kurse müssen den von der Ärztekammer vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen.
Das heißt, Kursanbieter sollten rechtzeitig vor Kursbeginn die jeweilige Ärztekammer informieren, den Kurs dort anmelden, prüfen und anerkennen lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Sachsen-Anhalt nur die durch die zuständigen Ärztekammern anerkannten Weiterbildungskurse entsprechend auf die Weiterbildung angerechnet werden können.
Autor: Carmen Wagner (Abteilungsleiterin)
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