In Sachsen-Anhalt können Ärzte, die bereits über eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenverfügung verfügen, den Facharzt für Allgemeinmedizin im sog. Quereinstieg auch über den 31.12.2024 hinaus erwerben.
Die zeitlich begrenzte Sonderregelung ist für weitere 5 Jahre verlängert wurden. Somit können alle Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, die bis zum 31.12.2029 mit ihrer Weiterbildung im Quereinstieg beginnen, die Prüfungszulassung Allgemeinmedizin beantragen, wenn mindestens 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon mindestens 12 Monate Allgemeinmedizin sowie 80 Stunden Kursweiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung nachgewiesen werden.
Die Weiterbildungsinhalte sind im eLogbuch zu dokumentieren.
Weitere Informationen und die Förderanträge finden Sie unter: Allgemeinmedizin - KVSA (ext.Link)
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Janine Wäscher, Tel.: 0391 6054-7630, zur Verfügung.