Für Anträge zur Anerkennung von Facharztkompetenzen nach WBO 2011 gelten noch bis 30. Juni 2027 Übergangsbestimmungen. Sofern Sie vor dem 1. Juli 2020 mit Ihrer Weiterbildung begonnen haben, können Sie diese gemäß Übergangsbestimmungen noch bis zum 30. Juni 2027 gemäß den Bestimmungen der WBO 2011 abschließen und ein Logbuch in Papierform einreichen.
Entsprechend § 8 Absatz 1 der Weiterbildungsordnung (WBO 2020) muss die Dokumentation der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte für Weiterbildungsgänge nach der WBO 2020 in einem eLogbuch erfolgen. Den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung obliegt damit die Pflicht, ihre absolvierten Weiterbildungsabschnitte mit Weiterbildungsinhalten, Richtzahlen und Weiterbildungsgesprächen elektronisch in einem persönlichen eLogbuch zu erfassen und anschließend von den Weiterbildungsbefugten/-ermächtigten überprüfen und bestätigen zu lassen.
Die Aufgabe der Weiterbildungsbefugten/-ermächtigten ist es, den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Rubriken „Kognitive und Methodenkompetenz“ bzw. „Handlungskompetenz“ sowie die erreichte Anzahl nachzuweisender Richtzahlen und die zu dokumentierenden Weiterbildungsgespräche über das eLogbuch zu bestätigen und somit den Stand der Weiterbildung im Blick zu haben.
Der Weiterbildungsbefugte/-ermächtigte ist nach wie vor verpflichtet, mit der Ärztin/dem Arzt in Weiterbildung nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens aber einmal jährlich, ein Gespräch zu führen, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Auch diese Gespräche sind im eLogbuch zu dokumentieren. Gleiches gilt für die mindestens einmal jährlich vorzunehmende Bestätigung des Weiterbildungsstands durch den Weiterbildungsbefugten.
Der Zugang zum bundesweit einheitlichen eLogbuch erfolgt über das Portal für Kammermitglieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Seit dem 01.07.2020 steht allen Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung sowie allen Weiterbildungsbefugten im Portal für Kammermitgliederim Menü “Weiterbildung“ der Punkt “eLogbuch“ zur Verfügung.
Steht der Menüpunkt “Weiterbildung“ – “eLogbuch“ für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nicht zur Verfügung, dann muss über den Meldedatenabgleich (Menüpunkt “Meine Daten“) im Portal für Kammermitgliederdie aktuelle Weiterbildung gemeldet werden.
Bei Teilzeitweiterbildung sollten zusätzlich zum Anteil in % (Arbeitszeit) auch die vertraglich geregelten Stunden/Woche für die Berechnung vermerkt/z. K. gegeben werden, da eine 35-Stunden-Woche einer ganztägigen Weiterbildung in Sachsen-Anhalt entspricht.
Das eLogbuch steht ausschließlich Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung mit vorhandener Approbation zur Verfügung.
Als in der Weiterbildung befindliche/r Ärztin/Arzt (WBA)
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/eLogbuch/FAQ/eLB_WBA_erste_Schritte.pdf (BAEK - ext. Link)
Als Weiterbildungsbefugte(r)/- ermächtigte(r) Ärztin/Arzt (WBB)
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/eLogbuch/FAQ/eLB_WBB_erste_Schritte.pdf (BAEK - ext. Link)
Händigen Sie als WBB Ihren Benutzernamen des eLogbuchs an die WBA aus, damit die/der WBA Sie in einem Weiterbildungsabschnitt als WBB hinterlegen und Ihnen das Logbuch zur Bewertung „freigeben“ kann.
Möchten Sie die grundsätzliche Funktionalität von eLogbuch aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und Weiterbildungsbefugte/-ermächtigte kennenlernen? Dann läd die Bundesärztekammer zu einer Online-Präsentation ein.
Die Online-Präsentationen finden an dem folgenden Termin statt:
eLogbuch - Bundesärztekammer (BAEK - ext. Link)
Ausführliche Informationen und Anleitungen zur Nutzung des eLogbuchs in Form von FAQ für Weiterbildungsbefugte/-ermächtigte und FAQ für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sowie in Form von Video-Tutorials stellt die Bundesärztekammer auf ihrer Internetseite unter folgendem Link bereit:
Informationsvideo: eLogbuch - Bundesärztekammer (BAEK - ext. Link)
FAQ zum eLogbuch: FAQ eLogbuch - Bundesärztekammer (bundesaerztekammer.de) (BAEK - ext. Link)
Für weitergehende Unterstützung bei der Arbeit mit der Webanwendung eLogbuch, nehmen Sie gern Kontakt zur Bundesärztekammer auf. Anfragen die über das Kontaktformular eingehen, ermöglichen dem BÄK-Support eine strukturierte Bearbeitung über ein Ticketsystem.
Kontaktanfrage eLogbuch - Bundesärztekammer (bundesaerztekammer.de) (BAEK - ext. Link)
Telefon-Hotline der Bundesärztekammer: +49 30 400 456-886
von Montag bis Freitag
von 10:00 bis 16:00 Uhr
Bei weiterbildungsrelevanten Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen der Abteilung Weiterbildung gern zur Verfügung.
Montag - Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr