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Ablauf von Übergangsbestimmungen - Neubewertung der Weiterbildungsstätten

Die Prüfungszulassung für den Erwerb von Anerkennungen nach WBO 2011 nur noch kurze Zeit möglich.

Erwerb von Schwerpunkten und Zusatzbezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung (WBO) vom 01.01.2011

Kammerangehörige, die sich bei In-Kraft-Treten der neuen WBO am 1. Juli 2020 nach Facharztanerkennung in einer Weiterbildung zum Erwerb eines Schwerpunktes befunden haben oder bereits vor dem 1. Juli 2020 eine Weiterbildung zum Erwerb einer Zusatzbezeichnung (ZB) begonnen haben, können diese Weiterbildungen in einem Zeitraum von drei Jahren nach In-Kraft-Treten der neuen WBO 2020 nach den Bestimmungen der vorherigen WBO 2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen.

Diese Übergangsfrist endet am 30. Juni 2023.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur Anträge, die bis zum 30.06.2023 vollständig bei Nachweis aller entsprechenden Weiterbildungszeiten, Weiterbildungsinhalte (Logbuch) und ggf. Weiterbildungskurse in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt eingegangen sind, noch nach den Bestimmungen der WBO 2011 geprüft werden können. Der Prüfungstermin kann dabei nach dem genannten Stichtag liegen.
Spätere oder unvollständige Anträge müssen der neuen WBO 2020 genügen.

Für Kammerangehörige, die sich bereits zum 01.07.2020 in einer Facharztweiterbildung gemäß WBO 2011 befunden haben, endet die Übergangsfrist am 30.06.2027.

Erwerb neu eingeführter Zusatzbezeichnungen nach der WBO vom 01.07.2020

Gemäß § 20 Abs. 7 der WBO 2020 können Anträge auf Anerkennungen von Arztbezeichnungen, die neu in die WBO aufgenommen wurden, im Rahmen der Übergangsbestimmungen innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt werden.

Entsprechende Anträge können nur bis zum 30.06.2023 berücksichtigt werden.

Das betrifft folgende neu eingeführte Zusatzbezeichnungen:

  • Ernährungsmedizin
  • Immunologie
  • Klinische Akut- und Notfallmedizin
  • Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
  • Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner
  • Sexualmedizin
  • Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)
  • Spezielle Kinder- und Jugendurologie.

Für alle Anträge, die nach dem 30.06.2023 bei der Ärztekammer eingehen, muss grundsätzlich die reguläre Weiterbildung entsprechend den Forderungen der WBO 2020 nachgewiesen werden.

Die WBO 2011 und die WBO 2020 können auf der Homepage der Ärztekammer Sachsen-Anhalt unter https://www.aeksa.de in der Rubrik Arzt/Weiterbildung eingesehen werden.

Neubewertung der anzuerkennenden Weiterbildungszeiten an Weiterbildungsstätten

Die nach der WBO 2011 erteilten Befugnisse zur Weiterbildung sowie die anzuerkennenden Weiterbildungszeiten bleiben im Rahmen der jeweiligen Übergangszeit (30.06.2027 für Facharztbezeichnungen bzw. für Schwerpunkte und Zusatzbezeichnungen 30.06.2023) für die Weiterbildungsgänge gemäß WBO 2011 gültig, sofern sich keine gravierenden Änderungen am Leistungsspektrum der Weiterbildungsstätte ergeben haben.

Nach neuer WBO 2020 sind sämtliche Weiterbildungsstätten bis zum 30.06.2023 zeitlich neu zu bewerten. Die befugten Ärztinnen und Ärzte sind hierzu seitens der Weiterbildungsabteilung angeschrieben worden, mit der Bitte, in bestimmten Fristen die entsprechenden Antragsunterlagen einzureichen.

Wir bitten nochmals, die Ihnen genannten Fristen einzuhalten, um weitere Erinnerungen zu vermeiden.

Weiterbildungsbefugnisse für Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen gemäß WBO 2011 enden am 30.06.2023.

Sollten Sie keine Weiterbildung an Ihrer Weiterbildungsstätte mehr vorhalten wollen, teilen Sie uns dies bitte mit.

Rückfragen beantworten wir gern unter weiterbildung@aeksa.de.

Carmen Wagner
Abteilungsleiterin Weiterbildung