Freistellung von Auszubildenden zu den Prüfungen
Ausbildende haben Auszubildenden zu den Prüfungen freizustellen.
weiterlesen...Ausbildende haben Auszubildenden zu den Prüfungen freizustellen.
weiterlesen...Eine vorzeitige Abschlussprüfung kann sechs Monate vor Ausbildungsende absolviert werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden.
weiterlesen...Alle Prüfungstermine im Überblick.
weiterlesen...Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
weiterlesen...Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Teil.
weiterlesen...Laut § 629 BGB muss Auszubildenden eine Freistellung für Bewerbungen gewährt werden.
weiterlesen...Information zur Neufassung des § 37b SGB III
weiterlesen...Die Abschlussprüfung oder Teile können bis zu zweimal wiederholt werden.
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