Die Zwischenprüfung ist die erste Prüfung, die die Auszubildenden der dualen Ausbildung ablegen müssen.
Folgende Informationen hierzu:
Die Zwischenprüfung in der Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten läuft in Sachsen-Anhalt wie folgt ab:
Sie findet stets an einem Dienstagnachmittag im Frühjahr oder Herbst des zweiten Ausbildungsjahres statt und dauert zwei Stunden (von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Nach maximal 120 Minuten müssen alle Prüflinge ihre Unterlagen abgeben.
Vorher findet der planmäßige Berufsschulunterricht bzw. die normale Arbeitszeit in der Praxis statt.
Die Prüflinge erhalten einen Aufgabensatz mit 60 Fragen.
Es handelt sich in der Zwischenprüfung, genau wie in der Abschlussprüfung, um Multiple-Choice-Aufgaben, d.h. die Prüflinge wählen aus vorgegebenen Antwortmöglichkeiten die eine (ein Punkt) bzw. die zwei (für jede richtige Antwort ½ Punkt) richtigen Lösungen aus.
Prüfungsbereich | Anzahl der Aufgaben | Inhalt |
1. Arbeits- und Praxishygiene |
ca. 6 |
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2. Schutz vor Infektionskrankheiten |
ca. 7 |
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3. Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten | ca. 25 |
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4. Verwaltungsarbeiten | ca. 14 |
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5. Datenschutz und Datensicherheit | ca. 8 |
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Die Prüfungsfragen für die MFA-Zwischenprüfung in Sachsen-Anhalt erstellt der Prüfungsaufgabenerstellungsausschuss der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Er setzt sich zusammen aus Ärztinnen, Medizinischen Fachangestellten und Lehrerinnen der berufsbildenden Schulen.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung erhalten alle, die an der Ausbildung beteiligt sind (Auszubildender, Ausbilder und Schule), schriftlich.
Bewertungsmaßstab: | ||
100% - 92% - 1 Unter 92% - 81% - 2 Unter 81% - 67% - 3 Unter 67% - 50% - 4 Unter 50% - 30% - 5 Unter 30% - 6 |
Besteht der Prüfling die Zwischenprüfung nicht, muss sie nicht wiederholt werden. Eine nicht bestandene Zwischenprüfung
(Note 5 und 6) sollte aber ein „Warnschuss“ für den Prüfling sein, sich intensiver um die Ausbildung zu kümmern!