FAQ
Haben Sie Fragen zum Thema Weiterbildung, Prüfungen, Anerkennung ausländischer Tätigkeiten als Weiterbildung oder Weiterbildungsbefugnisse? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
weiterlesen...Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Sie dient der Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung. Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatzweiterbildung zu erhalten. Dauer und Inhalt der Weiterbildung richten sich nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung. Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.
Die Weiterbildung wird in angemessen vergüteter hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter Anleitung befugter Ärztinnen und Ärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen. Die Ärztekammer führt diese zur Weiterbildung befugten Ärzte in entsprechenden Listen.
Der Abschluss der Weiterbildung wird auf der Grundlage der von den Weiterbildungsbefugten erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Sämtliche Weiterbildungen werden mit einer Prüfung an der Ärztekammer abgeschlossen, entsprechende Informationen zur Prüfungszulassung können unseren Internetseiten entnommen werden. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Anerkennungsurkunde der Ärztekammer bestätigt.
Die Weiterbildungsbezeichnung ist der Nachweis für die erworbene Kompetenz. Sie dient der Qualitätssicherung der Patientenversorgung und der Bürgerorientierung.
Haben Sie Fragen zum Thema Weiterbildung, Prüfungen, Anerkennung ausländischer Tätigkeiten als Weiterbildung oder Weiterbildungsbefugnisse? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
weiterlesen...Haben Sie Fragen zur ärztlichen Weiterbildung? Hier finden Sie Ansprechpartner für die jeweiligen Weiterbildungsbereiche.
weiterlesen...Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen für die Prüfung zur Anerkennung von Facharzt-, Schwerpunkt-, und Zusatzbezeichnungen.
weiterlesen...Hier können Sie sich die aktuellen Mitglieder in der jeweiligen Fach- und Prüfungskommission ausgeben lassen.
weiterlesen...Die Pflicht zur Dokumentation über die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte für Ärzte ist in der Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt geregelt. Zur Vereinfachung dieser geforderten Dokumentation sind für jede der 112 Anerkennungen gemäß WBO Logbücher erstellt worden, die hier als Dokumente herunter geladen werden können.
weiterlesen...Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte und zugelassener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht, gefördert.
weiterlesen...Erfahren Sie mehr über die KOSTA. Was ist die KOSTA? Was kann die KOSTA leisten? Wie arbeitet die KOSTA?
weiterlesen...Alle Ärzte, die in der Bundesrepublik Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben möchten, benötigen dazu die Erteilung einer Approbation oder Berufserlaubnis gemäß Bundesärzteordnung (BÄO).
weiterlesen...Sie möchten eine Weiterbildung antreten und suchen den geeigneten Weiterbildungsbefugten? Hier finden Sie eine Liste der aktuellen Weiterbildungsbefugten in Sachsen-Anhalt.
weiterlesen...Übersicht der durch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt gemäß § 4 Absatz 8 Weiterbildungsordnung (WBO) anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
weiterlesen...Hier erhalten Sie einen Überblick über die neue Weiterbildungsordnung und alle wichtigen Informationen.
weiterlesen...Hier erhalten Sie einen Überblick über die Weiterbildungsordnung und alle wichtigen Informationen.
weiterlesen...Hier erhalten Sie einen Überblick über die Weiterbildungsordnung und alle wichtigen Informationen.
weiterlesen...Die Prüfungszulassung für den Erwerb von Anerkennungen nach WBO 2011 nur noch kurze Zeit möglich.
weiterlesen...Montag - Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr