Aufgrund einer Softwareumstellung erfolgte bei den Abbuchungen der Ärztekammerbeiträge eine bisher ungewohnte Art der Ausweisung des Verwendungszwecks. Sie können leider nicht sofort erkennen, dass es sich um den Ärztekammerbeitrag handelt. Es wurde lediglich die Mandatsreferenznummer angegeben, die sich wie folgt zusammensetzt: 10Mitgliedsnummer01.
Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, ob es sich bei den Abbuchungen um den Ärztekammerbeitrag handelt, können Sie gerne die Finanzbuchhaltung der Kammer kontaktieren.