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Informationen zur Prüfungszulassung

Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen für die Prüfung zur Anerkennung von Facharzt-, Schwerpunkt-, und Zusatzbezeichnungen.

gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Stand: 01.07.2020


In der Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt sind die rechtlichen Grundlagen für die Prüfung zur Anerkennung von

  • Facharztbezeichnungen
  • Schwerpunktbezeichnungen
  • Zusatzbezeichnungen

geregelt.

Informationen zur Prüfungszulassung

Für alle Ärztinnen und Ärzte, die ab 01.07.2020 ihre Weiterbildung beginnen, ist die neue WBO 2020 verbindlich.

Alle sich bereits in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte können nach Inkrafttreten der neuen WBO wählen, ob sie nach der neuen WBO oder der bisherigen WBO 2011 ihre Weiterbildung abschließen möchten.

Für das Abschließen nach bisheriger WBO 2011 gilt:

  • für Facharztweiterbildungen eine Frist von sieben Jahren (bis 30.06.2027)
  • für einen SP und eine ZB eine Frist von drei Jahren (30.06.2023).

 

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    Weiterbildungsordnung und Richtlinien 01.07.2020
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    Weiterbildungsordnung und Richtlinien 01.01.2011
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    Anträge auf Anerkennung einer Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung
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    Gemäß der Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt vom 01.01.2011 (WBO)