Die Zulassung zur Prüfung wird vom Arzt förmlich bei der
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Landesgeschäftsstelle Magdeburg
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
beantragt.
Die Antragsformulare können unten in der Downloadmappe "Formulare" heruntergeladen oder bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgefordert werden.
Der Antrag kann erst nach Beendigung der Mindestweiterbildungszeit abschließend bearbeitet werden. Die Bearbeitung und Terminvergabe erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Ärztekammer.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie alle notwendigen Unterlagen (siehe Aufstellung) einreichen. Sie vermeiden damit Rückfragen, Verzögerungen oder die Rückstellung Ihres Antrages.
Folgende Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie (diese werden Ihnen wieder ausgehändigt) einzureichen (bitte Antragsunterlagen nicht in großen Ordnern/Mappen zusenden):
Approbationsurkunde
vorhandene Diplom- und Promotionsurkunden sowie Genehmigungen zum Führen ausländischer akademischer Grade in der Bundesrepublik Deutschland und
Urkunden von bereits zuerkannten Arztbezeichnungen
Einzelzeugnisse über geleistete Weiterbildungsabschnitte gemäß § 9 der Weiterbildungsordnung; Nachweis der Dokumentation der Weiterbildung gemäß § 8 der Weiterbildungsordnung ab 01.01.2009 durch ein Logbuch; die Richtzahlen/Jahr sind im Logbuch einzeln im vorgesehenen Feld aufzuführen und vom Weiterbilder jeweils zeilenweise mit Unterschrift und Stempel am Ende der Weiterbildung zu bestätigen; ein fremdsprachiges Zeugnis ist mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen
Abschlusszeugnis des letzten Weiterbilders mit der Stellungnahme, ob eine Zulassung zur Prüfung empfohlen wird
Falls eine Weiterbildungsbefugnis mehreren Ärzten an einer oder mehreren Weiterbildungsstätten gemeinsam erteilt oder die Weiterbildung im Rotationssystem absolviert wurde, sind die Zeugnisse mit genauer Wiedergabe des zeitlichen Ablaufs der Rotation auszustellen und von allen gemeinsam zur Weiterbildung befugten Ärzten zu unterzeichnen. Weiterbildungsabschnitte in der Intensivmedizin und Notfallaufnahme sind zeitlich konkret über die jeweils geforderten 6 Monate aufzuführen. Sofern die Weiterbildung außerhalb des Kammerbereiches Sachsen-Anhalt absolviert wurde, sollte im Zeugnis auf den Umfang der bestehenden Weiterbildungsbefugnis verwiesen oder eine entsprechende Bestätigung der jeweiligen Ärztekammer vorgelegt werden.
Nachweise oder Zeugnisse über ggf. durchgeführte Hospitationen
Für die Facharztanerkennung "Frauenheilkunde und Geburtshilfe":
Nachweise über Hospitationen in der Strahlentherapie, im Zytologielabor und in der Mammographie, 80 Stunden Kurs-Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung
Bescheinigungen über die Ableistung der erforderlichen Kurse gemäß Weiterbildungsordnung, z. B. in Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Öffentliches Gesundheitswesen usw.
Ggf. Teilnahmebescheinigungen über von den Ärztekammern anerkannte Ultraschallkurse zum Nachweis sonographischer Untersuchungen
Bescheinigungen über die Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen, sofern eine Weiterbildung in der Röntgendiagnostik und Strahlentherapie vorgeschrieben ist
Liste der wissenschaftlichen Vorträge und Publikationen (soweit vorhanden)
Montag - Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr