Meldewesen
Alles zum Thema An-, Um- und Änderungsmeldung finden Sie auf den folgenden Seiten.
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weiterlesen...Unseren Mitgliedern möchten wir mit dem Portal die Möglichkeit eröffnen, verschiedene Serviceleistung unabhängig von Zeit und Ort in Anspruch zu nehmen.
weiterlesen...Hier erhalten Sie Informationen rund um das Thema elektronischer Arztausweis.
weiterlesen...Hier erhalten Sie Informationen rund um das Thema Arztausweis im Scheckkartenformat.
weiterlesen...Schwierigkeiten mit Ihrer Beitragsveranlagung? Hier erhalten Sie Antworten in Bezug auf Fragen zur Einstufung, Beitragsberechnung u. v. m.
weiterlesen...Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zum Arzt-Notfall-Schild.
weiterlesen...Als Arzt kommen Sie um eine berufliche Haftpflichtversicherung nicht herum. Hier erhalten sie Informationen zur Deutsche Ärzteversicherung.
weiterlesen...Ansprechpartner und Kontaktdaten zur Ärzteversorgung finden Sie hier.
weiterlesen...INFORMATIONEN FÜR AUSLÄNDISCHE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Das Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt hat festgelegt, dass ab dem 01. Januar 2015 für die Berufsausübung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BÄO Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sein müssen, die für eine umfassende ärztliche Tätigkeit erforderlich sind. Diese sind auf der Grundlage eines Zertifikats GER-B2 und einem zusätzlichen Nachweis der Fachsprachenkenntnisse, orientiert auf dem Niveau C1, nachzuweisen.
weiterlesen...Alle Ärzte, die in der Bundesrepublik Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben möchten, benötigen dazu die Erteilung einer Approbation oder Berufserlaubnis gemäß Bundesärzteordnung (BÄO).
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