Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt stellt ihren Mitgliedern auf Antrag Arztausweise aus. Bei dem neuen Arztausweis handelt es sich um eine Plastikkarte im praktischen Scheckkartenformat ohne elektronische Funktionen. Dieser dient als Sichtausweis und entspricht in rechtlicher Hinsicht dem bisherigen Papierausweis. Nachfolgende Vorteile ergeben sich:
Der Arztausweis weist den Inhaber als Arzt aus. Bei Hilfeleistung am Unfallort oder ähnlichen Begebenheiten kann das von Bedeutung sein.
Mit dem Arztausweis kann man sich gegenüber dem Apotheker als Arzt ausweisen. Damit besteht die Legitimation, ärztliche Verordnungen (Rezepte) auszustellen. Beispielsweise können nicht zur vertragsärztlichen Tätigkeit zugelassene Ärzte (auch ärztliche Rentner) für Familienangehörige Rezepte ausstellen (gegen Privatbezahlung oder nach Absprache mit der Krankenversicherung).
Auf der Rückseite des Arztausweises ist die einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) im Klartext, als Barcode und als 2D-Code hinterlegt. Vom Veranstalter kann sie z. B. mit Hilfe der Fobi@pp eingelesen werden.
Die Benatragung kann im Portal für Kammermitglieder erfolgen. Voraussetzung ist, dass ein Passfoto in digitaler Form vorliegt.
Alternativ kann das Antragsformular von allen Geschäftsstellen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vorpersonalisiert versandt werden. Ein Blankoformular steht auf dieser Seite zum Download bereit. Dieses ist auszufüllen und zusammen mit einem Passbild bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt einzureichen.
Auch besteht die Möglichkeit, das Passbild per E-Mail mit Angabe von Name und Geburtsdatum an meldestelle@aeksa.de zu senden.
Die Beantragung und Ausstellung des Arztausweises ist für die Kammermitglieder kostenlos.
aktuelles Passbild
Hochformat
max. Größe: 4 x 5,5 cm
Auflösung: 300 dpi in einem gängigen Dateiformat (bei digitalen Versand)
Nach Erhalt muss der Arztausweis auf der Rückseite eigenhändig unterschrieben werden. Nur mit Unterschrift und in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass hat der Arztausweis Gültigkeit.
Der Arztausweis ist für eine maximale Dauer von zehn Jahren ausgestellt. Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer erfolgt lediglich bei Kammermitgliedern mit einer befristeten Berufserlaubnis. Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist kann ein neuer Arztausweis beantragt werden.
Der Arztausweis ist Eigentum der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Der Inhaber verpflichtet sich, den Ausweis bei Ruhen oder Rücknahme der Approbation bzw. nach Ablauf der Gültigkeit sofort unaufgefordert der Ärztekammer zurückzugeben.
Ein eventueller Verlust des Arztausweises ist den Ansprechpartnern des Meldewesens der Ärztekammer Sachsen-Anhalt umgehend zu melden.
Auf dem Arztausweis im Scheckkartenformat ist die Ausgabelänge des akademischen Titels und Namens eingeschränkt. Daher hat der Vorstand in seiner 24. Sitzung am 10.07.2013 zugestimmt, dass künftig analog dem Passgesetz bzw. Personalausweisgesetz nur noch der "Dr." aufgedruckt wird.
Da der Arztausweis in Händen von Unbefugten missbräuchlich verwendet werden kann, ist er ebenso sicher zu verwahren wie andere Personaldokumente.
Der früher ausgestellte Papierausweis wird seit dem 01.01.2015 nicht mehr verlängert bzw. neu ausgestellt. Er behält seine Gültigkeit bis zum Erreichen des Ablaufdatums.