Der elektronische Arztausweis ist der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) für die Ärzte der Humanmedizin. Es handelt sich um einen Sichtausweis mit elektronischen Funktionen für Signatur, Verschlüsselung und Authentifizierung. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt gibt den elektronischen Arztausweis für ihre Mitglieder aus.
Voraussetzungen für die Beantragung sind:
Ist noch kein Zugang zum Portal für Kammermitglieder vorhanden, dann muss zuerst eine Registrierung durchgeführt werden: Registrierungsseite Portal.
Folgende Schritte sind dort durchzuführen:
Der folgende Link führt direkt zur Beantragung nach vorheriger Anmeldung: Beantragung starten
Die Daten vom amtlichen Identifikationsdokument (i. d. R. Personalausweis) sind mit den gespeicherten Meldedaten der Ärztekammer zu vergleichen. Bei Abweichungen, ausgenommen der fehlende Doktorgrad auf dem Identifikationsdokument, ist die Beantragung abzubrechen und eine Meldedatenänderung durchzuführen! Erst nach Bearbeitung der Meldedatenänderung durch die Meldestelle kann die Beantragung fortgesetzt werden.
Wird das datenschutzrechtliche Einverständnis erklärt, dann erhält die KV Sachsen-Anhalt eine Information über die Ausgabe des elektronischen Arztausweises, wenn es sich um ein gemeinsames Mitglied handelt.
Aus einer Liste ist der Kartenhersteller festzulegen, der den elektronischen Arztausweis produzieren soll. Die jeweils dahinter aufgeführten Links führen zu den aktuellen Angeboten des jeweiligen Anbieters. Nach der Auswahl werden die Antragsdaten zusammengestellt und zur Weiterleitung an den Kartenhersteller vorbereitet.
Diese Kartenhersteller stehen zur Auswahl:
Bundesdruckerei – D-Trust – zur Angebotsseite
Medisign – zur Angebotsseite
SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG – zur Angebotsseite
T-Systems – zur Angebotsseite
Die zusammengestellten Antragsdaten werden zum gewählten Kartenhersteller übertragen und das vorausgefüllte Antragsformular direkt in einem neuen Browserfenster aufgerufen.
Der Kartenhersteller benötigt weitere Angaben. An dieser Stelle muss bei einigen Anbietern auch ein digitalisiertes Passfoto hochgeladen werden. Die Bilddatei darf nicht größer als 2 MB sein und sollte ein übliches Passbild-Format (3,5 x 4,5 cm) haben. Bei der Vervollständigung des Antrages treten immer wieder folgende Fragen auf:
Identifizierungsverfahren - Welches soll gewählt werden? Post-Ident-Verfahren
Telematik-ID - Telematik-ID ändern/beibehalten? Telematik-ID nicht ändern, sondern beibehalten!
E-Mail-Adresse im Zertifikat aufnehmen - Warum? Wird die E-Mail-Adresse aufgenommen, dann kann auch außerhalb der Telematikinfrastruktur mit entsprechender Software digital signierte E-Mails versendet und empfangen werden.
Sind alle Daten erfasst, dann wird der Antrag als PDF-Datei aufbereitet. Diese Datei ist auszudrucken und an den ausgewiesenen Stellen mit der Unterschrift analog dem Personalausweis zu unterschreiben.
Der PostIdent-Coupon kann entweder den ausgedruckten Antragsunterlagen entnommen oder über einen Link aus einer separat zugesendeten E-Mail aufgerufen werden. Mit diesem Dokument und dem ausgewählten Identifikationsdokument wird in der nächsten Postfiliale oder Postshop das PostIdent durchgeführt.
Den ausgedruckten Antragsunterlagen werden ggf. Dokumente für die eigenen Unterlagen entnommen und die verbleibenden Dokumente an den Kartenhersteller per Post gesendet.
In zwei separaten Briefen werden Passwort und elektronischer Arztausweis an die Meldeadresse zugesendet.
Vor der ersten Verwendung muss entsprechend der Anleitung des gewählten Kartenherstellers der elektronische Arztausweis freigeschaltet werden.