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Arzt-Notfall-Schild

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zum Arzt-Notfall-Schild.

Wer erhält ein Arzt-Notfall-Schild?

  • Ärztinnen und Ärzte, die am kassenärztlichen Notdienst teilnehmen, erhalten auf Antrag ein personengebundenes Arzt-Notfall-Schild von der Ärztekammer.

  • Ärztinnen und Ärzte, die nicht in eigener Niederlassung, in einer Praxis oder in einem MVZ arbeiten, müssen die Beantragung begründen (siehe Merkblatt und Auszug aus der VwV zu § 46 der StVO).

  • Für die Ausstellung eines Arzt-Notfall-Schildes erhebt die Ärztekammer gem. Kostenordnung eine Gebühr in Höhe von 15,00 €.