Diese kann grundsätzlich bei Erfüllung von Mindestweiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalten beantragt werden.
Formale Anträge sind auf der Internetseite unter Formulare eingestellt. Sämtliche Nachweise der Weiterbildung (Weiterbildungszeugnisse, Logbuch, ggf. Weiterbildungskurse) sind im Original oder als beglaubigte Kopien beizufügen.
Die Logbücher gemäß alter Weiterbildungsordnung 2011 der einzelnen ärztlichen Bezeichnungen finden Sie hier. Der Zugang zu den eLogbüchern gemäß aktueller Weiterbildungsordnung 2020 erfolgt über das Portal für Kammermitglieder (https://webportal.aeksa.de/).
Vorrangig eine siegelführende Einrichtung, auch Personalabteilungen der Weiterbildungsstätten können die Vorlage der Originale mit Stempel und Unterschrift der Weiterbildungsstätte bestätigen.
Spätestens am Tag der Prüfung werden die Weiterbildungsnachweise wieder ausgehändigt.
Grundsätzlich ist für jede ärztliche Anerkennung eine Prüfung abzulegen.
Gemäß Kostenordnung sind 250,00 € für die Prüfung und 25,00 € für die Urkunde zu zahlen. Eine Rechnungslegung erfolgt zu gegebener Zeit.
Eine Prüfungszulassung erfolgt, wenn die gesamte Weiterbildung, einschließlich der erfüllten Weiterbildungsinhalte und Richtzahlen, über Weiterbildungszeugnisse, Logbuch und ggf. Weiterbildungskurse mit formaler Antragstellung nachgewiesen werden kann. Zudem muss der letzte Weiterbildungsbefugte aus seiner Sicht die fachliche Eignung für den Erhalt der beantragten ärztlichen Bezeichnung im Abschlusszeugnis einschätzen.
Die Prüfung ist mündlich, einzeln, nicht öffentlich und dauert mindestens 30 Minuten. Die Prüfung wird von mindestens drei, maximal vier berufenen Prüfern in der Landesgeschäftsstelle der Ärztekammer (Magdeburg) abgenommen. Die Prüfer sind grundsätzlich im Besitz der entsprechenden, zu erwerbenden Bezeichnung und grundsätzlich zur Weiterbildung befugt (siehe Listen der Fach- und Prüfungskommissionen).
Prüfungstermine werden grundsätzlich nach Bedarf mit der Prüfungskommission festgelegt. Gemäß § 14 Abs. 1 der Weiterbildungsordnung muss die Prüfung spätestens 6 Monate nach der Zulassung stattfinden. Bei vollständigen Unterlagen ist es internes Ziel, dass die Prüfung spätestens innerhalb von 3 Monaten stattfindet.
Die Prüfungen finden in der Reihenfolge der eingehenden, vollständigen Antragsunterlagen statt. Prüfungseinladungen werden mindestens 14 Tage vor Termin postalisch zugestellt.
Nach Erhalt der formalen, fristgerechten Einladung (14 Tage vor Prüfungstermin) ist die Prüfungsgebühr (250,00 €) entsprechend beiliegender Rechnung zu zahlen. Termine, an denen der zu prüfende Arzt verhindert ist, können vorab mitgeteilt werden, ein Anspruch auf einen Wunschtermin besteht nicht.
Sofern die neu zuständige Landesärztekammer ihr schriftliches Einverständnis gibt, kann das Prüfungsverfahren noch in Sachsen-Anhalt abgeschlossen werden.
Montag - Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr