Alle Auszubildenden müssen während der Ausbildungszeit ein zweimonatiges Praktikum in einer medizinischen Einrichtung einer anderen Fachrichtung absolvieren. Termine können im Verlaufe der Ausbildung festgelegt und durch die Verträge über die außerbetriebliche Ausbildung bekannt gegeben werden.
Die Schultage gehören in der außerbetrieblichen Ausbildung mit zum zweimonatigen Praktikum dazu.
Anrechnung bei einem MVZ:
Eine Anrechnung ist möglich, wenn im Medizinischen Versorgungszentrum hausärztliche bzw. hausärztlich-internistische bzw. praktische Abteilungen integriert sind. Bei einem Praxiswechsel erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Anrechnung bei einem Praxiswechsel:
Der entsprechende Vertrag ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme abzuschließen. Der jeweilige Nachweis (Kopie des Vertrages) ist spätestens zur Anmeldung der Abschlussprüfung vorzulegen.