Systemprüfung fehlgeschlagen!
Diese Website verwendet JavaScript.
In Ihrem Browser ist dies nicht aktiviert.
Oder es kam zu einem Fehler in der Verarbeitung.
In diesem Fall aktualisieren Sie ihren Browser, um die Seite neu zu laden.

Hinweise zum Führen des Ausbildungsnachweises

Der Ausbildungsnachweis ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Zwischen- und Abschlussprüfung.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist monatlich zu führen. Die Tätigkeiten in der Praxis sowie die Unterweisungs- und Berufsschulthemen sind stichwortartig und in einfacher, knapper Form darzustellen.

Die Fachberichte sind monatlich in Satzform zu gestalten. Abbildungen, Tabellen, Praxisformulare können unterstützend bei den Ausbildungsberichten herangezogen werden. Es soll eine Verknüpfung zwischen den in der Berufsschule erworbenen theoretischen Kenntnissen und den Tätigkeiten in der Praxis hergestellt werden. Die Themen für die Fachberichte wurden vom Berufsbildungsausschuss der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vorgegeben. Die Inhalte richten sich nach der Ausbildungsverordnung. Die Fachberichte sind wichtig zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.

Als nicht geführt gelten abgeschriebene bzw. kopierte Berichte. Damit wird die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet!

Der/die Ausbildende muss den Auszubildenden/die Auszubildende aktiv beeinflussen, den Ausbildungsnachweis zu führen und zu kontrollieren. Etwaige Mängel sind dem/der Auszubildenden aufzuzeigen, auf eine Verbesserung ist im Rahmen der Ausbildungspflicht hinzuweisen.

Der/die Ausbildende hat den Auszubildenden/die Auszubildende zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten
(§ 14 Abs. 1 Nr. 4 Berufsbildungsgesetz).