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Hinweise zur Erste-Hilfe-Ausbildung

Im Verlauf der Berufsausbildung ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung zu absolvieren.

Der Berufsbildungsausschuss der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat am 18.03.2015 beschlossen, dass im Verlauf der Berufsausbildung eine Erste-Hilfe-Ausbildung von insgesamt neun Unterrichtseinheiten zu absolvieren ist. Die Auszubildenden müssen diesen Nachweis bis zum Ende des 2. Ausbildungsjahres bei der Ärztekammer vorlegen.