Der Berufsbildungsausschuss der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat am 18.03.2015 beschlossen, dass im Verlauf der Berufsausbildung eine Erste-Hilfe-Ausbildung von insgesamt neun Unterrichtseinheiten zu absolvieren ist. Die Auszubildenden müssen diesen Nachweis bis zum Ende des 2. Ausbildungsjahres bei der Ärztekammer vorlegen.