Nach § 7, Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes haben Abiturienten und in nachstehend aufgeführten Berufen ausgebildete Bewerberinnen/Bewerber die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag bei Vertragsabschluss um sechs Monate zu verkürzen.
Berufe:
Medizinisch-technische/r Laborassistent/in - jetzt Medizinische/r Technologe/Technologin für Laboratoriumsanalytik
Krankenschwester/Krankenpfleger
Röntgenassistent/in - jetzt Medizinischer Technologe für Radiologie (MTR)
Gesundheits- und Krankenpfleger/in - jetzt Pflegefachfrau und Pflegefachmann
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in - jetzt Pflegefachfrau und Pflegefachmann
Krippenerzieher/in
Hebamme
Physiotherapeut/in
Altenpfleger/in (nur dreijährige Ausbildung) - jetzt Pflegefachfrau und Pflegefachmann
Medizinische/r Technologe/Technologin für Funktionsdiagnostik
Rettungssanitäter/in - jetzt Notfallsanitäter/in
Zahnarzthelfer/in - jetzt Zahnmedizinische/r Fachangestellte/er
Tierarzthelfer/in - jetzt Tiermedizinische/r Fachangestellte/er
Krankenpflegehelfer/in (nur bei 2jähriger Ausbildung)
Die Vorlage des Abiturzeugnisses bzw. des Berufsabschlusszeugnisses ist notwendig.